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   VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967   

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https://dejure.org/2018,24091
VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967 (https://dejure.org/2018,24091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967 (https://dejure.org/2018,24091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2018 - 15 ZB 17.30967 (https://dejure.org/2018,24091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 138 Nr. 3
    Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967
    Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967
    Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30969

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die Kläger (georgische Staatsangehörige) sind Familienangehörige der Klägerin im Verfahren 15 ZB 17.30967.

    Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung machen die Kläger geltend, es liege ein Verfahrensmangel vor (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG), weil das Verwaltungsgericht - im gleichzeitig verhandelten und entschiedenen Verfahren 15 ZB 17.30967 - gegen den Grundsatz der Amtsermittlung verstoßen und Beweisanträge abgelehnt habe.

    Außerdem habe die Rechtssache (im Verfahren 15 ZB 17.30967) grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren 15 ZB 17.30967 sowie auf die Behördenakte Bezug genommen.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die am gleichen Tag ergangene Entscheidung im Verfahren 15 ZB 17.30967.

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