Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 138 Nr. 3
Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung eines Antrags auf Zulassung der Berufung - rewis.io
Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung eines Antrags auf Zulassung der Berufung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 02.06.2017 - RO 9 K 17.31237
- VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4;… B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124
Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30967
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 17.30969
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Die Kläger (georgische Staatsangehörige) sind Familienangehörige der Klägerin im Verfahren 15 ZB 17.30967.Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung machen die Kläger geltend, es liege ein Verfahrensmangel vor (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG), weil das Verwaltungsgericht - im gleichzeitig verhandelten und entschiedenen Verfahren 15 ZB 17.30967 - gegen den Grundsatz der Amtsermittlung verstoßen und Beweisanträge abgelehnt habe.
Außerdem habe die Rechtssache (im Verfahren 15 ZB 17.30967) grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).
Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren 15 ZB 17.30967 sowie auf die Behördenakte Bezug genommen.
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die am gleichen Tag ergangene Entscheidung im Verfahren 15 ZB 17.30967.